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Auch in den osteuropäischen EU-Ländern möglich! Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, § 23, Absatz 2)kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Dabei können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Die Krankenkasse übernimmt im Rahmen der Ambulanten Vorsorgeleistungen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 Prozent der Kurmittelkosten, bei Versicherten unter 18 Jahren 100 Prozent. Die Satzung der jeweiligen Krankenkasse kann zu den übrigen Kosten, die Versicherten im Zusammenhang mit dieser Leistung entstehen (Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten), einen Zuschuss von bis zu 13,00 Euro täglich gewähren. Bei Ambulanten Vorsorgeleistungen für versicherte, chronisch kranke Kleinkinder kann der Zuschuss auf bis zu 21,00 Euro erhöht werden. Der gesetzlich festgelegte Eigenanteil sowie die Kurtaxe sind vor Ort zu bezahlen, wenn nicht anders angegeben. Es besteht ein Anspruch der Ambulanten Vorsorgeleistungen alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf dieser Frist gewährt werden. Also beantragen Sie bei einem geplanten Kuraufenthalt rechtzeitig die Ihnen zustehenden Zuschüsse. Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt ausgefüllt und bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Im Kurantrag genügt es nicht mehr nur die Diagnose anzugeben, sondern hier muss die „Krankheitsverhütung“ begründet werden (z. B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen, Kopfschmerz, Muskelverspannung, Schichtarbeitsfolgen, Schlafstörungen usw.). Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z. B. Schultersteife, dauerhafter Wirbelsäulen-Schmerz bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule o. a.) mit den resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen (z. B. kein selbstständiges Anziehen der Strümpfe oder Binden der Schuhe möglich, Treppensteigen nicht mehr ausführbar oder gefährdet, tägliche Hygienemaßnahmen nicht mehr realisierbar oder stark eingeschränkt usw.) im Kurantrag eingetragen werden. Die Dauer der Kur muss neuerdings nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt sein, sie kann also auch kürzer, z. B. 14 Tage stattfinden. Es empfiehlt sich jedoch diese 3 Wochen in Anspruch zu nehmen, damit der Kuraufenthalt auch Erfolg versprechend verläuft.
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Wie gehen Sie vor? 1. Sie beantragen bei Ihrer Krankenkasse Zuschüsse für eine Ambulante Vorsorgemaßnahme. Das notwendige Formular „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V“ erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse, Ihr Hausarzt hilft Ihnen beim Ausfüllen. 2. Das ausgefüllte Formular senden Sie an Ihre Krankenkasse, die Ihre Kur genehmigt. Ein Anspruch der ambulanten Vorsorgeleistung besteht alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf dieser Frist genehmigt werden. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 Prozent der Kurmittelkosten, darüber hinaus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 13,00 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Wir haben schon die Erfahrung gemacht, dass sogar 100 Prozent der Kurmittelkosten übernommen werden! 3. Wenn die Krankenkasse Ihren Antrag genehmigt hat, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Kuraufenthalt planen können. Sie können natürlich auch unabhängig von einer Genehmigung eine gute Kur bei uns buchen. Melden Sie diese rechtzeitig an! 4. Immer mehr Krankenkassen genehmigen Ihren Mitgliedern eine ambulante Vorsorgemaßnahme im Ausland, z. B. in Polen. Im Unterschied zu einer Kur in Deutschland muss nach jetzigem Stand der Gast aber die Kur zunächst vorausbezahlen. Dies erfolgt über die Buchung eines Angebotes von MediKur-Reisen, in unseren Angeboten sind wenigstens 2 Anwendungen pro Arbeitstag inklusive. Besprechen Sie bitte noch vor Antritt der Kur mit Ihrer Krankenkasse die mögliche Bezuschussung. Nach Beendigung der Kur rechnet der Kurgast die erhaltenen Anwendungen bei seiner Krankenkasse zur Rückvergütung ab. Dazu muss er eine Bescheinigung über die erhaltenen Anwendungen vorlegen. Diese Bescheinigung erstellt Medikur für Sie, wenn Sie Ihre Therapiekarte vom Kurobjekt bei uns einreichen. Sie erhalten dann eine genaue Aufschlüsselung über die erhaltenen Leistungen. Dieser Service kostet 6,00 Euro, bei einem Ehepaar insgesamt 10,00 Euro. Sie sehen, es ist nicht sehr aufwändig, Zuschüsse zu nutzen. Viele unserer Kurgäste haben dies bereits getan! Bitte beachten Sie: Wir bieten Ihnen nur den Service der Aufschlüsselung Ihrer Rechung. Wir können Ihnen keine Garantie für die Kostenübernahme geben, da die Entscheidung darüber im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse liegt. Viele der von uns angebotenen Auslandskuren sind Kurpauschalen. Einige Krankenkassen erkennen die Definition einer Pauschalkur nicht an, sondern nur die der ambulanten Vorsorgekur. Daher definieren wir bei der Aufschlüsselung Ihrer Rechnung die absolvierte Kur als ambulante Vorsorgekur. Mit unserer Therapiebescheinigung werden alle Einzelpreise der Kur für die Krankenkasse ersichtlich.
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Lust auf Gesundheit? Ihre Krankenkasse beteiligt sich! Gesundheit ist unser höchstes Gut – darüber lässt sich nicht streiten. Wer sich gesund verhält, der wird belohnt. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben mit dem § 20 des Fünften Sozialgesetzbuches eine Möglichkeit geschaffen, die Kosten für Kurse und Gesundheitsaufenthalte zu bezuschussen. Ein Vorteil für unsere Kunden, die die Angebote in Deutschland nutzen. So können nach Vorlage einer Bestätigung bis zu 150,00 Euro pro Person erstattet werden. Das Hotel Auerhahn am Rennsteig in Masserberg entwickelte ein Konzept zur Gesundheitsförderung und Prävention mit dem Ziel, Krankheitsrisiken und Belastungen einzudämmen bzw. ihre Entstehung zu verhindern und Gesundheit zu fördern. Das Angebot „Gesund & aktiv“ erfüllt nicht nur die Voraussetzungen für einen aktiven und erholsamen Urlaub, sondern kann von den Krankenkassen auch gefördert werden. Die Inhalte des Programms entsprechen den Handlungsempfehlungen und Kriterien der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zur Umsetzung der Primärprävention nach § 20 SGB V. Also: Auf in das Herz Thüringens, etwas aktiv für´seine Gesundheit tun und sich von der Krankenkasse „belohnen“ lassen. Beachten Sie bitte, dass MediKur-Reisen und die Kurhäuser keine Garantie für die Bezuschussung durch die Krankenkasse geben können. Diese Entscheidung wird nur von der jeweiligen Krankenkasse gefällt. Grundsätzlich können Sie versuchen, für alle Kurorte Erstattungen bzw. Zuschüsse für Ihre Kuranwendungen zu beantragen. Sprechen Sie in jedem Fall vor Antritt der Kur mit Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen weitere Hilfe? Fragen Sie Ihr Reisebüro oder rufen Sie uns an unter (0 30) 91 14 87 10 oder Onlineberatung unter www.kuren.de.
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